Übersicht über Scheine, Zertifikate und deren Abkürzungen:

 

Die Ausbildung zu diesen Scheinen wird in den Vereinen oder in Segelschulen durchgeführt. Die entsprechenden Prüfungen erfolgen je nach Schein entweder durch den DSV oder auch in den Vereinen. Einzige Ausnahme ist der "Pyroschein", der z.Z. nur durch eine vom SVSH zusammengestellte Kommission geprüft wird.

 

Die aktuellen Fragenkataloge für die Führerscheine SBF-binnen, SBF-See, SKS und für die Funkprüfungen finden Sie unter

http://www.elwis.de unter der Rubrik Freizeitschifffahrt.

 Weitere Infos einschl. Prüfungsterminen finden Sie unter

http://www.pa-kiel.de

 

Wenn Sie einen Schein erwerben möchten, wenden Sie sich am besten an einen Segelverein in Ihrer Nähe, s. unser Vereinsregister.

 

Der Sportbootführerschein Binnen (SBF-Binnen) ist vorgeschrieben für Boote mit Motor und mehr als 3,68 kW (5 PS) und einer Länge unter 15m auf Binnenschiffahrtsstraßen, in Berlin für alle Motorfahrzeuge. Zum Segeln wird auf einigen Binnenrevieren in Nord- und Mitteldeutschland der SBF Binnen unter Segel vorgeschrieben. Auf Berliner Gewässer wird zum Surfen ebenfalls dieser Schein benötigt. Mindestalter Motor 16 Jahre, Segeln und Surfen 14 Jahre.

Sportbootführerschein See (SBF-See) ist vorgeschrieben auf deutschen Küstengewässern (3 sm Zone) im Geltungsbereich der Seeschiffahrtsstraßen - Ordnung für alle motorisierten Boote ab 3,68 kW (5 PS), Mindestalter 16 Jahre.

Sportküstenschifferschein (SKS) ist nicht zwingend vorgeschrieben. Er gilt in küstennahen Gewässern innerhalb der 12 sm Zone. Er wird zum Erreichen von Mindestkenntnissen dringend empfohlen. Viele Vercharterer möchten ihn aus versicherungstechnischen Gründen sehen.

Der Sportseeschifferschein (SSS) ist ebenfalls nicht vorgeschrieben. Er gilt für Küstengewässer im 30 sm Bereich, Ost- und Nordsee, Englischer Kanal, Mittelmeer, Atlantik. Voraussetzung Sportbootführerschein See und zusätzlich 1.000 sm auf See. (SKS oder SPOSS sind nicht erforderlich.) Mindestalter 16 Jahre. Er berechtigt zum Führen von gewerblich genutzten Ausbildungsyachten.

Der Sporthochseeschifferschein (SHS oder auch SHSS) gilt weltweit, Voraussetzung: Sportseeschifferschein und zusätzlich 1.000 sm auf See, Mindestalter 18 Jahre. Der SHS ist vorgeschrieben zum Führen von gewerblich genutzten Ausbildungsyachten.

Der Sportsegelschein (SPOSS) wird ausschließlich in DSV-Vereinen ausgebildet, geprüft und erteilt. Der Sportsegelschein bescheinigt dem Inhaber die für die Ausübung der Sportart Segeln notwendigen Segel- und Regattakenntnisse. Die Durchführungsvorschrift und einen Prüfungsfragenkatalog finden Sie hier.  Besonders interessant ist der "SPOSS mit Erweiterung Küste", da hierfür kostengünstig Kenntnisse vergleichbar mit dem SKS erworben werden, und er genügt zum Chartern von Segelbooten.

 DSV-Jüngstensegelschein Der DSV-Jüngstensegelschein gilt nur für junge Segler in ausgewählten begrenzten Revieren unter fachkundiger Leitung und dient als Befähigungsnachweis zur Führung von altersgerechten Segelbooten. Er wird mit Vollendung des 17. Lebensjahres ungültig.  Die Prüfung zum Jüngstensegelschein wird durch die Prüfungskommission eines Vereines oder von einer DSV-anerkannten Segelschule nach den Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalten der DSV-Jüngstensegelscheinvorschrift abgenommen.

 Sprechfunkzeugnisse. Wenn an Bord des Bootes ein Funkgerät vorhanden ist, muss der Schiffsführer ein entsprechendes Funkzeugnis haben. Diese Zeugnisse können in Lehrgängen  erworben werden, die oftmals nicht von den Vereinen sondern kommerziell durchgeführt werden. Die Ausbilder der Vereine nennen Ihnen sicher gern Kontktadressen. Zur Zeit gibt es Streitigkeiten über den Umfang des Lehrstoffs, so werden zB nach englischem Muster erworbene Scheine amtlicherseits nicht anerkannt.

 Sach- und Fachkunde-Nachweis nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht ("Pyroschein"). Dieser Schein ist eine der Vorausstzungen zum Erwerb einer Waffenbesitzkarte. Außerdem berechtigt er zum Kauf von Signalmunition der Klasse T2. Durch die Unterstützung des Innenministeriums Schleswig-Holstein ist der SVSH  in der Lage, diesbezüglich Unterricht und Prüfung durchzuführen.   Unterrichts- und Prüfungstermine werden auf der Homepage des SVSH unter "Aktuelles"  bekannt gegeben. Grundlagen werden auch z.T. in den Führerscheinkursen der Vereine gelehrt.

Grundschein. Dies ist ein Segelschein, der ausschließlich von DSV-anerkannten, kommerziellen Segelschulen angeboten wird und Grundkenntnisse im Segeln bestätigt.


Tel: 0431 / 64 86 - 170 . Fax: 0431 / 64 86 - 187 . Haus des Sports . Winterbeker Weg 49 . 24114 Kiel . E-Mail: info@segler.lsv-sh.de