Sach- und Fachkundenachweis nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht
Der Seglerverband Schleswig-Holstein ist berechtigt, Ausbildung und Prüfung zum Sach- und Fachkundenachweis nach § 7 Abs 1 WaffG und nach § 9 Abs. 1 SprengG durchzuführen. Die staatliche Anerkennung seitens der Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Kiel liegt vor.
Der Nachweis ermöglicht den Erwerb erlaubnispflichtiger pyrotechnischer Seenotsignale der Unterklasse T2, er erfüllt eine der Voraussetzungen zur Erteilung einer Waffenbesitzkarte. Der Prüfung hat ein intensiver Unterricht durch einen Ausbilder mit nachgewiesener Sach- und Fachkunde vorauszugehen.Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der theoretische Teil ist ein schriftlicher Test, der durch eine mündliche Prüfung erweitert werden kann.
Für den schriftlichen Test werden Prüfungsbögen mit 20 Fragen ausgehändigt. Diese Fragen sind dem Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung gemäß § 7 Waffengesetz, Themenbereich 9 "Not- und Signalmittel" querschnittlich entnommen. Im praktischen Teil ist die sichere Handhabung der Signalmittel vorzuführen incl. eines Schusses "weiß" aus einer Signalpistole Kaliber 4.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung ist der Sportbootführerschein-See.
Ein nächster Auffrischungs-Lehrgang einschl. Prüfung ist für den Spätherbst 2010 vorgesehen und wird auf der Titelseite unserer Homepage rechtzeitig angekündigt
Weitere Auskünfte:
Seglerverband-Schleswig-Holstein
Winterbeker Weg 49
24114 Kiel
Tel. 0431 6486 170
Fax 0431 6486 187
Mail: info(at)segler.lsv-sh.de
Folgende Angaben sind für die Anmeldung erforderlich:
Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, SBF-See-Nr.
und falls zutreffend: Verein