Neue Wege, neue Chancen, neue Pflichten für den Sport
Am 12.September 2008 wurden in Kiel vom Landessportverband und Umweltministerium MLUR die Freiwilligen Vereinbarungen über NATURA 2000 in Schleswig-Holstein unterzeichnet. Das Ministerium versucht darin, den EU-rechtlich erforderlichen Schutz der Natura2000-Gebiete über das Instrument der freiwilligen Vereinbarung sicher zu stellen. Das Land Schleswig-Holstein hatte 1995 entschieden, die nach der sogenannten Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (kurz FFH-Richtlinie) der Europäische Union von 1992 notwendigen Meldungen von Schutzgebieten zum EU-weit zu knüpfenden Schutzgebietsnetz NATURA2000 in mehreren Schritten durchzuführen.
Nach der ersten Tranche im Jahr 1996, die im wesentlichen das Gebiet des Nationalparkes Wattenmeer und die bestehenden Naturschutzgebiete umfasste, sollte 1999 eine zweite Tranche gemeldet werden. Die Gebietsauswahl, das Regelwerk der EU-Richtlinien und die geplante Umsetzung in Schleswig-Holstein wurden u.a. den Vertretern des Sports in einer Informationsveranstaltung des Umweltministeriums im Herbst 1998 erstmalig dargelegt.
Ich selbst habe dieser Veranstaltung beigewohnt und mir damals sicherlich nicht vorstellen können, dass der Prozess zur Absicherung der Nutzung der Schutzgebietsflächen des Netzes NATURA 2000 für die Sportler der Mitgliedsverbände des Landessportverbandes Schleswig-Holstein bis zum Sommer des Jahres 2008 dauern würde.
Die sogenannte Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie ( FFH) gibt den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, ein „... Besonderes Schutzgebiet... “ „... als ein von gemeinschaftlicher Bedeutung ausgewiesenes Gebiet...“ sicherzustellen und zwar „ ... durch eine Rechts- oder Verwaltungsvorschrift und/oder eine vertragliche Vereinbarung ... “.
Das Land Schleswig-Holstein hat entschieden, die notwendigen Schutzgebietsmeldungen in mehreren Schritten durchzuführen und räumte der Möglichkeit des gleichwertigen Schutzes durch eine Vertragliche Regelung (z. B. eine Freiwillige Vereinbarung) den Vorrang ein.
In keinem anderen Bundesland wurde der Weg beschritten, flächendeckend die Absicherung der sportlichen Nutzung in NATURA2000-Schutzgebieten durch Freiwillige Vereinbarung zu regeln. Zusammen mit Vertretern des Umweltministeriums wurde der gemeinsame Arbeitskreis NATURA2000 gebildet.
Ausgestattet mit fundierten Kenntnissen aus den einzelnen Sportverbänden, wurden ausgewiesene Fachleute aus den sogenannten Natursportarten in diesen Arbeitskreis berufen. Durch die Vertreter des Umweltministeriums wurde sichergestellt, dass die Normenanforderungen und die notwendigen administrativen Abläufe erfüllt und eingehalten werden.
Wie wurde im Einzelnen verfahren: Zunächst für zwei Pilotgebiete, für die bereits im Jahr 2002 die ersten beiden Freiwilligen Vereinbarungen geschlossen wurden, im Anschluss dann für alle jeweils in den einzelnen Tranchen gemeldeten NATURA-Flächen, wurde von den Sportvertretern die jeweilige Relevanz des Gebietes für die einzelne Fachsportart recherchiert.
In Schleswig-Holstein wurden bisher 271 FFH-Gebiete und 46 Vogelschutzgebiete benannt. Von diesen in der Summe 317 Flächen ist der Sport in 253 Flächen betroffen. Dies sind ca. 80 % der Flächen.
Also galt es zunächst die „simple“ Frage zu beantworten: In welcher Fläche, ist welche Sportart mit welchem Nutzungsumfang vertreten?
Es wurde allerdings als nicht praktikabel angesehen, für jedes NATURA-Gebiet eine einzelne Freiwillige Vereinbarung zu schließen. Freiwillige Vereinbarung wurden gebündelt, so dass für eine landesweite Abdeckung insgesamt 15 Freiwillige Vereinbarungen geschlossen wurden.
NEUE CHANCEN für den Sport.
Die Freiwilligen Vereinbarungen bieten die Chance für den organisierten Sport in unserem Land, dass es nicht zur Ausweisung von weiteren Naturschutzgebieten kommt.
Das Umweltministerium hat nie einen Hehl daraus gemacht, das jeweilige Gebiet per Verordnungsrecht unter Schutz zu stellen, sofern die Regelungen einer Freiwilligen Vereinbarungen nicht geeignet sind, die Schutzwürdigkeit eines Gebietes zu sichern und so die Erhaltungsziele gefährdet sind. Im Falle eines Naturschutzgebietes bedeutet dies in aller Regel eine erhebliche Einschränkung oder einen Ausschluss der sportlichen Nutzung.
Die Freiwilligen Vereinbarungen, und dessen ist sich der Sport sehr eindringlich bewusst, bieten die EINMALIGE Chance, gleichzeitig die sportliche Nutzung und den Schutzgebietscharakter auf heutigem Niveau zu sichern.
Wilfried Pirschel
