Workshop Steuern/Gemeinnützigkeit

SVSH Workshop Steuern/Gemeinnützigkeit, Husum 7. März 2009

Nach Begrüßung der über dreißig Teilnehmer wies der SVSH-Vorsitzende Jens Brendel auf die zivilrechtlichen Verantwortlichkeiten der Vorstandsmitglieder und damit deren Haftung hin. Dieses verlangt damit die Kenntnis auch der steuer- und abgabenrechtlichen Verpflichtungen, da hier spezielle Gefahren für den Verein und auch die Haftung der Vorstände drohen. Bei Hinterziehung von Steuern und Sozialabgaben drohen zudem strafrechtliche Konsequenzen. Für den SVSH stellt sich die Frage, wie er hierbei seine Mitgliedsvereine am besten unterstützen kann.

Als Einstieg in die Thematik gab der stv. Vorsitzende für Finanzen Stefan Brandenburg als Steuerberater einen Überblick über die Behandlung gemeinnütziger Vereine im Steuerrecht. Der Status der Gemeinnützigkeit bietet diverse Privilegien, setzt aber auch verschiedene einzuhaltende „Spielregeln“ voraus wie
• Formale Voraussetzungen (Satzung)
• Tatsächlich gemeinnütziges Verhalten
• Zweckentsprechende Vermögensbindung (zeitnahe und satzungsmäßige Mittelverwendung)

Für die Einordnung und unterschiedliche Behandlung sind die steuerlichen Sphären eines Vereins bedeutsam:
• Ideeller Bereich (eigentlicher Vereinszweck, Einnahmen: Mitgliedsbeiträge und Spenden)
• Vermögenswaltung (Einkünfte aus passiven Tätigkeiten, Verpachtungen, Kapitaleinkünfte)
• Zweckbetriebe (insbes. „sportliche Veranstaltungen“ wie Regattaveranstaltungen, Kurse, Liegeplatzüberlassung an Mitglieder)
• Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (alle wirtschaftlichen Aktivitäten, die zu Einnahmen führen)

Die einzelnen Steuerarten bieten Vorteile, aber auch Fallen für den Verein und dessen Führung:
• Körperschaft- und Gewerbesteuer (Steuerfreiheit im ideellen Bereich, Vermögensver-waltung und Zweckbetrieb, Freigrenzen (35.000,- €) und Freibeträge (3.900,- €) beim wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, letztere dürfen Verein nicht prägen, aber auch nicht vom steuerfreien Bereich bei Verlusten subventioniert werden)
• Einkommensteuer (Entgegennahme von Spenden für gemeinnützige Zwecke bei Abzugsfähigkeit beim Spender, Haftung für Aussteller von Zuwendungsbestätigungen)
• Umsatzsteuer (ermäßigter Steuersatz bei Zweckbetrieben, allgemeine Freigrenze von 17.500,- €, div. Steuerbefreiungen für bestimmte Tätigkeiten, ggf. Vorteile durch Umsatzsteuererstattungen, erweiterte Möglichkeiten dazu durch EU-Recht)
• Lohnsteuer/Sozialabgaben (abgabenfreie Übungsleiterpauschale (2.100,- €), Aufwandsentschädigung Ehrenamt (500,- €), Minijobs (400,- €), Problem Scheinselbständigkeit zu beachten, ggf. Statusfeststellung)

Die unterschiedlichste Behandlung der (finanziellen) Aktivitäten setzt die richtige Einordnung und Dokumentation voraus. Das Rechnungswesen des Vereins muss dies abbilden können. Eine Systematik bieten entsprechende Kontenpläne. Eine Buchführung scheint sinnvoll. Sie ist unabhängig von Ergebnisrechnungen. Diese sind von den Bedürfnissen im Einzelfall abhängig. Zumindest eine Einnahmen-/Ausgabenrechnung und eine Vermögensaufstellung ist zu erstellen, Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung eher für größere Vereine. Daneben sind die Steuererklärungspflichten für die Körperschaftsteuer (alle 3 Jahre), die Umsatzsteuer (jährlich) und die lfd. Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen nebst Sozialversicherungsmeldungen zu beachten.

Fragen und Erfahrungsberichte aus dem Teilnehmerkreis rundeten den Workshop ab. Trotz wohl unterschiedlichster Vorkenntnisse konnte jeder etwas für sich von der Veranstaltung mitnehmen. Damit wurde auch ein Ziel der Initiatoren, die Vermittlung eines Problembe-wusstseins, erreicht. Der SVSH wird bei Bedarf Informationen bereitstellen. Soweit konkrete Probleme auftauchen, kann und darf er jedoch keine Steuerberatung durchführen. Hier ist die Unterstützung durch Fachleute angezeigt.

Aus dem Teilnehmerkreis wurden weitere derartige Veranstaltungen zu diesem und ähnlichen Themen (z.B. Anforderungen an das Vereinsmanagement, Haftung  und Versicherungen ….) angeregt. Empfohlen wird eine vorherige Sammlung von konkreten Fallbeispielen, mit dem Ziel, den Workshop noch spannender zu gestalten.


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