Fördermöglichkeiten für internationale Jugendbegegnungen

Wenn ihr euch einfach mit einem Verein aus Dänemark zu einer Regatta treffen wollt, könnt ihr diese Seite getrost überspringen. Wenn ihr aber Fördergelder beantragen wollt, weil ihr euch mit vielen Vereinen oder vielen Seglern regelmäßig treffen wollt, dann solltet ihr weiter lesen, denn jetzt geht’s ums Geld.

Es gibt viele Töpfe, aus denen man Fördergelder für internationale Jugendbegegnungen bekommen kann. Dabei sind jedoch einige Spielregeln zu beachten.

Nachfolgend findet ihr die häufigsten Fördermöglichkeiten mit einer kurzen Anleitung für den Antrag.

Aber Achtung: Es empfiehlt sich immer, den aktuellen Gesetzestext nachzulesen. Denn auch hier ändern sich die Dinge schneller als man denkt. Den aktuellen Gesetzestext, den Kinder- und Jugendplan (KJP) findet ihr unter http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/kinder-und-jugend,did=3520.html

  1. Grundsätze für die Förderung:
    • Prinzip der Gegenseitigkeit – es soll eine Austauschbeziehung angestrebt werden und keine einmalige Veranstaltung bleiben. Das braucht Zeit und Organisation, soll aber langfristiges Ziel sein
    • Die Programme müssen bestimmten pädagogischen und jugendpolitischen Ansprüchen gerecht werden und entsprechend vor und nachbereitet werden. Diese Vor und Nachbereitung soll mit den Jugendlich durchgeführt werden und die Inhalte sollen mit dem internationalen Partner abgestimmt sein.
    Keine Förderung gibt es für:
    • Rundreisen, auch wenn es sich um Folkloregruppen und Chöre handelt
    • Einseitige Studienreisen ins Ausland
    • Fahrten mit überwiegend touristischem Charakter
    • Maßnahmen der Jugenderholung
    • Schülerprogramme in der Verantwortung der Schulen
  2. Teilnahmevoraussetzungen:
    Teilnehmer sollen mindestens 12 und höchstens 26 Jahre alt sein.
  3. Förderrichtlinien:
    • Jugendbegegnungsmaßnahmen sollen grundsätzlich mindestens 5 Tage und höchstens 20 Tage dauern. Findet ein Austausch im grenznahen Bereich statt, kann die Dauer auch kürzer sein, wenn im Jahr mindestens 10 Tage realisiert werden.
    • Die Anzahl der Teilnehmer soll ausgeglichen sein.
    Was wird gefördert:
    • Zuschuss zu den Fahrtkosten
    • Für Programme in Deutschland können für ausländische Jugendliche pauschale Tagessätze gewährt werden.
    • Pauschalen für Vor und Nachbereitung.
    Aber:
    Es gibt immer nur Teilfinanzierungen! D.h. dass das Programm durch weitere Einnahmen wie Teilnehmerbeiträge oder Sponsoren mitfinanziert werden muß!
  4. Wohin soll ich meinen Antrag stellen?
    Alle Anträge müssen an die Sportjugend Schleswig-Holstein (www.sportjugend-sh.de) gerichtet sein, die für uns als Dachorganisation zuständig ist. Diese leitet dann die Anträge an die deutsche Sportjugend (www.dsj.de) weiter. Abgabetermin der DSJ beim Bundesministerium ist der 31.März des jeweiligen Jahres. Also zeitiges Beantragen und längerfristiges Planen lohnt sich!
  5. Und wie viel Geld gibt es wirklich pro Teilnehmer?
    Das zeigt der gültige Kinder- und Jugendplan aus 2001:
    Tagessatz: 15 Euro
    Zuschlag für Teilnehmende aus Deutschland an Veranstaltungen im Ausland: 26 Euro (aber höchstens 383 Euro je Maßnahme)
    Fahrtkosten als Zuschuss in Höhe von 75% der anfallenden Fahrtkosten, maximal jedoch 358 Euro
    Natürlich geht das ganze nicht ohne Papierkrieg. Aber hier in die Einzelheiten zu gehen, würde die Seite sprengen. Sprecht uns an, wenn ihr Hilfe braucht!
    Die einzelnen Formulare und Anträge findet ihr auf der Seite der deutschen Sportjugend.
  6. Wie immer gibt es Ausnahmen von diesen Regeln:
    • Deutsch-französischer Austausch
      Der Austausch zwischen Frankreich und Deutschland wird ausschließlich aus Mitteln des Deutsch-Französischen Jugendwerkes (DFJW) gefördert. Die Adresse findet ihr bei den Kontakten..
    • Das gleiche gilt für den Austausch mit Polen, Tschechien und Russland.
    • Förderung aus EU-Programmen und Mitteln des Europarates
      Für bi- und multilaterale Maßnahmen des außerschulischen Jugendaustauschs mit Ländern der EU und mit einigen weiteren Ländern kommt eine Förderung durch das EU-Programm „JUGEND“ in Betracht. An diesem Programm können Jugendliche (Alter 15 - 25 Jahre) teilnehmen, die als Jugendgruppe selbstverantwortlich eine Jugendbegegnung konzipieren oder organisieren.
      Aber: Eine gleichzeitige Förderung aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes und des EU-Programms „JUGEND“ ist grundsätzlich nicht möglich.

Tel: 0431 / 64 86 - 170 . Fax: 0431 / 64 86 - 187 . Haus des Sports . Winterbeker Weg 49 . 24114 Kiel . E-Mail: info@segler.lsv-sh.de