01.06.10Sporthafenverordnung für Schleswig-Holstein
Die neue Fassung vom 21.4.2010 liegt endlich vor und tritt am 1.6.2010 in Kraft
Viele Jahre und Kämpfe hat es gedauert, bis die Sportboothafenverordnung in eine brauchbare, vernünftige Form gebracht werden konnte. Insbesondere waren die Vorschriften bezüglich Brandschutz und Abfallentsorgung undurchführbar und weltfremd. Nachdem auf politischer Ebene keine Einigung erzielt werden konnte, strengte der DSV gemeinsam mit den betroffenen Wassersportverbänden, zu denen auch der SVSH gehört, ein Normenkontrollverfahren an. Erst nachdem die Zuständigkeit für die Häfen an das Ministerium für Wissenschaft Wirtschaft und Verkehr gegangen war, gelang es mit vereinten Kräften aller Beteiligten sich auf eine gangbare Version zu verständigen.
Die Sportboothafenverordnung als PDF-Datei
