In Plön stellten sich Umweltminister Tobias Goldschmidt, Anne Bennet-Sturies, Julia Carstens und Tobias Berger dem Plenum. Foto: ra

Großes Interesse am Aktionsplan Ostseeschutz 2030

Nachdem im Frühjahr 2024 der Rahmen für den Aktionsplan Ostseeschutz durch die Landesregierung unter Führung der beteiligten Ministerien Umwelt, Inneres, Land- und Forstwirtschaft sowie Wirtschaft präsentiert wurde, sind Anfang Mai Regionalveranstaltungen in Eckernförde, Flensburg, Neustadt in Holstein sowie Plön abgehalten worden.

Unter konzeptioneller Leitung und Moderation von Dr. Peter Schottes haben die vier beteiligten Ministerien auf den Regionalkonferenzen noch einmal das Ziel des Aktionsplans und die damit verbundenen Maßnahmen präsentiert. Vertreten waren während der vier Veranstaltungen zum Teil Umweltminister Tobias Goldschmidt, die Staatssekretärinnen Katja Günther, Magdalena Finke, Anne Bennet-Sturies und Julia Carstens oder auch Abteilungsleiter Tobias Berger.

Schleswig-Holstein verfolgt mit dem Aktionsplan Ostseeschutz 2030 das Ziel, die Meeresumwelt der Ostsee besser zu schützen. Nährstoffeinträge, Munitionsaltlasten, mangelnde Ruhezone für Tiere alle Arten, so die Vertreter der Ministerien, führten dazu, dass die Ostsee vor Schleswig-Holstein in keinem guten Zustand sei. Aus diesem Grunde werden zukünftig durch den Aktionsplan Ostseeschutz 12,5 % der Ostseefläche Schleswig-Holsteins besonders geschützt werden.

Der strenge Schutz für diese Flächen bedeutet für Wassersportler, dass in bestimmten, noch auszuweisenden Flächen, in denen Seegraswiesen vorhanden sind oder die für die Ansiedlung solcher potenziell geeignet sind, das Ankern zukünftig ausgeschlossen sein wird. Gleiches wird aller Voraussicht nach für Riffvorkommen gelten. Außerdem soll zum Schutz von Brut- und Rastvögeln das Befahren der Gebiete in der Zeit vom 1. November bis zum 31. März über eine Befahrensverordnung geregelt werden – mit der Folge, dass das Befahren nicht möglich sein wird, ausgenommen hiervon sind Fahrwasser-Zonen zu Hafenanlagen.

Auch die übrigen Wassersportler sowie Nutzer und Anrainer der Ostsee wie z.B. Fischer, die Landwirtschaft oder Boardsportler werden mit teilweise nicht unerheblichen Einschränkungen und Verboten belegt. Der Fischereiverband machte im Rahmen der Veranstaltung nochmals deutlich, dass die beabsichtigten Regelungen für Fischer einem Berufsverbot gleich kämen, da die küstennahe Fischerei durch die beabsichtigten Regelungen nahezu unmöglich gemacht werde.

Das Ausweichen in andere Fanggründe sei schon aus Gründen behördlicher Vorgaben an Ausrüstung und Größe der vorhandenen Schiffe nicht möglich. In den verbleibenden Fanggebieten sei auch die Fischerei schon im Nebenerwerb wirtschaftlich nicht mehr darstellbar.

Vertreter der Umweltorganisationen (BUND) äußerten sich zudem kritisch zu dem beabsichtigten Aktionsplan. Dieser greife nicht ausreichend in potentielle durch alle Nutzer der Ostsee verursachte Störungen ein, die beabsichtigten Maßnahmen seien zu schwach und es sei nicht einzusehen, dass insbesondere die Segler ohne gravierende Beeinträchtigungen so weitermachen könnten, wie bisher.

Der Aktionsplan beinhaltet Maßnahmen, mit denen sich die Seglerschaft auseinandersetzen muss. Beabsichtigte direkte Einschränkungen sind das eine. Die Beachtung bereits bestehender umweltschützender Vorgaben wie z.B. die Nutzung und der Betrieb von Fäkalientanks oder auch die Einhaltung zur Verwendung biozidhaltiger Anstriche werden uns die kommenden Jahre beschäftigen. Hier muss ein Umdenken und der Aufbau entsprechender Infrastruktur in den Vereinen erfolgen.

Sich diesem Thema bei begründeten und sinnvollen Maßnahmen zu verschließen, wird nicht der richtige Weg sein. Aber ein kritisches Beobachten und ergebnisorientierte Mitwirkung aller Beteiligten ist und bleibt weiterhin erforderlich. (Hans Köster)