Meisterschaften

Bezuschussung von Deutschen / Europa- und Weltmeisterschaften

Auf Antrag werden Zuschüsse zur Durchführung von Deutschen, Europa- und Weltmeisterschaften gewährt. Die Höhe des Zuschusses beträgt

• 770,– € pro Meisterschaft, bei zeitgleicher Durchführung von mehreren Meisterschaften für jede weitere 260,– €
• max. jedoch 50% des Unterschusses

Die Meisterschaften müssen nach der MO des DSV durchgeführt werden.

Eingereicht werden sollten die Anträge bis zum 15.12. des Vorjahres, um die Kosten mit in den Haushaltsentwurf aufnehmen zu können.

Der Betrag wird nach Durchführung der Veranstaltung ausgezahlt, sobald der Verwendungsnachweis in Form einer Einnahmen- und Ausgabenrechnung, abgezeichnet vom für Finanzen zuständigen Vorstandsmitglied des Vereins, vorliegt und geprüft wurde. Soweit verbandsfremde Vereine beteiligt sind, kann ein Zuschuss anteilig gewährt werden. Im Zweifel entscheidet der Vorstand des SVSH. Die Abrechnung muss jedoch bis spätestens 15.11. des Veranstaltungsjahres eingereicht werden.

Meisterschaften, die im Rahmen von Großveranstaltungen durchgeführt werden, können nicht bezuschusst werden.

Der Zuschuss steht unter dem Vorbehalt der Haushaltslage. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

15.09.2003