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Ausweisung neuer Schutzgebiete

Seit diesem März hat das Land Schleswig-Holstein drei marine Naturschutzgebiete in der schleswig-holsteinischen Ostsee neu ausgewiesen: Dabei handelt es sich um die „Ostseefläche Geltinger Bucht bis Schleimündung“, die „Ostseefläche südliche Hohwachter Bucht“ und die „Ostseefläche westlich Fehmarn“.

Die Neuausweisung dieser Gebiete soll dafür sorgen, die Meereslebensräume zu schützen und ein Netzwerk für den Biotopverbund unter Wasser zu bilden. Die Ausweisung dieser Schutzgebiete ist Teil des Aktionsplan Ostseeschutz 2030 (APOS). Marine Naturschutzgebiete sind neben Nationalparken das umfassendste Schutzinstrument, das nach Landes- und Bundesnaturschutzgesetz genutzt werden kann.

Die marinen Naturschutzgebiete umfassen ausschließlich Ostseeflächen. Verboten ist in den Naturschutzgebieten beispielsweise das Angeln (mit Ausnahme des Angelns vom Ufer aus).

Zudem wird eine Befahrensverordnung in Zukunft regeln, wie und mit welchen Wasserfahrzeugen und Wassersportgeräten die Ostseeflächen im Naturschutzgebiet befahren werden dürfen. Hierfür erarbeitet das Land derzeit einen Antrag auf Erlass einer Befahrensverordnung nach § 5 Wasserstraßengesetz bei dem dafür zuständigen Bundesministerium für Verkehr.

Geplant sind für Wassersportler nur geringe Einschränkungen, von denen die Seglerinnen und Segler nur im geringen Ausmaß betroffen sein werden. So wird es während der Saison von April bis Oktober Geschwindigkeitsbeschränkungen für motorisierte Wasserfahrzeuge geben. Weitere Einschränkungen wird es für Wasserfahrzeuge aller Art in der Zeit von November bis März zum Schutz der Rastvögel geben. Zudem ist das Ankern in Seegraswiesen künftig generell verboten.

Wichtig zu wissen: Die Häfen werden ganzjährig von Wasser aus erreichbar bleiben.