Einkranungen von Sportbooten in Schleswig-Holstein

Einkranungen von Sportbooten in Schleswig-Holstein

Information Stand 18.03.2020

Liebe Mitglieder,

der SVSH hat im Laufe des heutigen Vormittages verschiedene Abstimmungsgespräche mit der Landeshauptstadt Kiel über die Sporthafen GmbH zu der Frage der Zulässigkeit individueller Einkranungen von Booten geführt. Diese Abstimmungen haben zu dem übereinstimmenden Ergebnis geführt, dass es sich bei Sportboothäfen um Einrichtungen im Sinne des § 4 Abs. 2 Buchst. e der SARS-CoV-2 BekämpfVO vom 17.03.2020 handelt. Auf einen Unterschied ihrer Nutzung zu touristischen Zwecken oder als Liegeplatzinhaber kann es nicht ankommen. Damit sind auch individuelle Einkranungen von Booten nicht mehr zulässig. Daher sind die Kieler Sportboothäfen seit heute 13 Uhr vollständig gesperrt und die Einkranungen von Booten eingestellt. Bitte haben Sie das mit dieser Landesverordnung angestrebte Ziel im Auge und helfen mit, die Infektionskette an jeder auch nur denkbaren Stelle mit zu unterbrechen.

Handeln Sie verantwortlich und folgen Sie diesem Beispiel auch dort, wo entsprechende Anordnungen noch nicht ergangen sind.

Jan-Dirk Tenge

Landesverordnung 17.03.2020