Jugendtraining unter Auflagen wieder möglich

Informationen der SVSH-Jugend zur Umsetzung des Trainingsbetriebs

Liebe Jugendwartinnen und Jugendwarte,

in den letzten Tagen erreichten uns zahlreiche Anfragen zur Durchführung von Vereinstraining in der besonderen aktuellen Situation. Wir möchten euch in dieser Form auf ein paar wichtige Fragen antworten, mit denen ihr für euren Verein ein Konzept zur Durchführung des Trainings unter den bestehenden Auflagen entwickeln könnt.

Dieses Schreiben hat keinen verbindlichen Charakter. Wir möchten euch auffordern, euch mit den nachfolgend aufgeführten Regeln zu befassen. Da der Aufbau und die Voraussetzungen der Vereine mitunter sehr unterschiedlich sind, müsst ihr für eure Arbeit Einzelfallentscheidungen treffen.

Welche Regelungen betreffen das Vereinstraining in der Jugend?

Es gelten mehrere Gesetze und Empfehlungen, die in Schleswig-Holstein die Durchführung von organisiertem Sport regeln. Diese sind:

Welche Auskünfte gibt die Landesverordnung in Bezug auf Sport?

Die Landesverordnung in Ihrer Fassung vom 5. Juni (in Kraft ab 8. Juni) regelt die Ausübung des Sports in §11. Grundgebote sind die Einhaltung des Abstandsgebots nach §2 Absatz 1. Dieser Absatz regelt die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern. Die Zusammenkunft von 10 Personen zu privaten Zwecken ist nach § 2 Absatz 1 Nr. 3 auch ohne Einhaltung des Mindestabstands möglich.

Die Empfehlungen des DOSB oder einzelner Sportfachverbänden sind vor der Aufnahme des Sportbetriebs umzusetzen und vor Ort mit dem Hinweis auf deren Verbindlichkeit auszuhängen (vgl. § 11 Absatz 1 Satz 7). Dieser Absatz definiert, dass die Empfehlungen der Fachverbände (DSV, SVSH) umzusetzen sind. Dies ermöglicht die sportartspezifische Ausgestaltung der Regelungen.

Welche Regeln sprechen der DSV und der SVSH aus?

Nachtrag vom 20.05.2020, 19.00 Uhr:
Die derzeit gültige Version der Übergangsregeln wurde am 20. Mai durch den DSV erlassen. Es erfolgt eine sehr genaue Definition, was zulässig ist und wie in den einzelnen Bereichen konkret gehandelt werden soll. Absatz 7 regelt den Trainingsbetrieb unter Anleitung eines Trainers und sieht vor, dass das Training in Ein- und Zweihandbooten begonnen wird. Da die Empfehlungen des DSV entsprechend der Veränderung der Lage angepasst werden können, empfehlen wir, die Internetseite des DSV regelmäßig zu prüfen.

Die derzeit gültige Version der Übergangsregeln wurden im April durch den DSV erlassen. Es erfolgt eine sehr genaue Definition, was zulässig ist und wie in den einzelnen Bereichen konkret gehandelt werden soll. Absatz 7 regelt den Trainingsbetrieb unter Anleitung eines Trainers und sieht vor, dass das Training in Kleingruppen begonnen wird. Mit Stand von April wurden Gruppengrößen von drei Booten und maximal fünf Personen inkl. Trainer vorgegeben. Abhängig von regionalen Vorschriften könne die Anzahl der Boote erhöht werden. Da die Empfehlungen des DSV entsprechend der Veränderung der Lage angepasst werden können, empfehlen wir, die Internetseite des DSV regelmäßig zu prüfen. Eine Änderung der Empfehlungen von Seiten des DSV ist aktuell in Planung.

Der SVSH greift in seiner Empfehlung einige Punkte der DSV-Empfehlung explizit auf, führt aber keine weiteren Regeln ein.

Kann ich im Verein das Jugendtraining wieder aufnehmen?

Nach unserer Ansicht ist ein Jugendtraining derzeit unter Einhaltung der Regeln des DSV / SVSH und unter Wahrung der allgemeinen Kontaktbeschränkung möglich. Die Vereine müssen jedoch in einem Hygienekonzept Präventionsmaßnahmen definieren und diese in ihren Trainingsbetrieb integrieren. Einen Ansatz zur Gliederung und inhaltlichen Ausgestaltung eines Hygienekonzeptes geben die Übergangsregeln des DSV.

Wir möchten an euch appellieren, den Trainingsbetrieb unter Berücksichtigung des Sinns der Kontaktbeschränkung und der verbindlichen Regeln umzusetzen. Wir sollten uns zu jeder Zeit bewusst sein, dass unser Verhalten maßgeblich dazu beiträgt, wie in den kommenden Wochen und Monaten zu weiteren Lockerungen oder etwaigen Verschärfungen der Regularien entschieden wird.

Bei Fragen versuchen wir gerne, euch im Rahmen unserer Möglichkeiten weiterzuhelfen.

Eure Jugend im Segler-Verband Schleswig-Holstein

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Der Landessportverband Schleswig-Holstein hat auf seiner Internetseite umfassende FAQs zur Verfügung gestellt. Diese geben Aussagen zu sehr unterschiedlichen Feldern im Verein.
https://www.lsv-sh.de/corona/faqs/

Der Deutsche Segler-Verband informiert auf seiner Internetseite sportartspezifisch.
https://www.dsv.org/nachrichten/2020/05/wichtige-informationen-zum-coronavirus/