Vom BGB abweichende Neuregelungen für Mitgliederversammlungen, die 2020 stattfinden

Vereinsrechtliche Änderungen zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie

Der Bundestag hat einige wichtige vereinsrechtliche Änderungen beschlossen, die in der aktuellen Situation für Vereinfachungen sorgen sollen. Das „Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ wurde am 27.03.2020 verabschiedet. (S. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 14, ausgegeben zu Bonn am 27. März 2020)
Hier der Gesetzestext mit einigen Erläuterungen dazu: Informationen zu den vereinsrechtlichen Änderungen