Sachstand Elbvertiefung Mai 2019

Schon im 19. Jahrhundert gab es Ausbaggerungen im Bereich der Tide-Elbe.

Offiziell dokumentiert wurden die Elbvertiefungen allerdings erst seit dem 20. Jahrhundert. Die langfristige Elbvertiefung auf zehn Meter (unter Seekartennull) im gesamten Tideelbebereich, seit 1897 geplant und zwischen 1909 und 1910 ausgeführt, wird als erste Elbvertiefung bezeichnet.

In den folgenden Jahrzehnten wurde die Tide-Elbe bereits acht Mal den Anforderungen der Schifffahrt angepasst. Letztmalig wurde der Fluss 1999 vertieft.

In Planung und Ausführung befindet sich inzwischen (Stand: Mai/2019) die neunte Vertiefung des Elb-Fahrwassers.

Dabei handelt sich um ein Gemeinschaftsprojekt der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und der Hamburg Port Authority (Hafenbehörde).  Die Fahrrinne soll nunmehr so vertieft/verändert werden, dass Schiffe sie mit einem Tiefgang von 13,50 Meter bei Ebbe und Flut befahren können. Tideabhängig sollen Schiffe mit einem Tiefgang von maximal 14,50 Meter den Hamburger Hafen erreichen können. Die größte Vertiefung erfolgt mit 2,40 Meter. Durchschnittlich wird die Fahrrinne um 1,50 Meter tiefer.

Höhe Stadersand wird es eine sogenannte Begegnungsbox für Schiffe geben. Dort ist eine Verbreiterung der Elbe um 20 Meter geplant. Eine weitere, auf 7 km angelegte Begegnungsstrecke ist ab Hamburger Hafengrenze bis in den Hafenbereich geplant.

Im Zuge dieser Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe entstehen zurzeit großflächige Unterwasserablagerungsstätten (UWA), wie zum Beispiel bei der Medemrinne in Höhe Neufeld, vor Brokdorf und Otterndorf. Diese, durch Tonnen markierten Wasserflächen, bilden absolute Sperrgebiete, so sind Durchfahrt und das Befahren der Flächen ausnahmslos verboten. Diese Regelung betrifft auch die Kleinschifffahrt.

Während und nach den Bauarbeiten sollen hydrologische, gewässerökologische und topografische Messungen, Untersuchungen und zentrale Datenerfassungen vorgenommen werden.

Die Baumaßnahmen sollen bis in das Jahr 2021 andauern.

Das Beweissicherungsverfahren soll nach Abschluss der Vertiefungsarbeiten zwölf Jahre dauern.