Förderrichtlinie Jugendsegeln
Neue Förderrichtlinie Jugendsegeln ab dem 01.04.2026
Zum Landesjugendseglertreffen 2026 stellt die Seglerjugend ihre vollständig überarbeitete Förderrichtlinie vor. Mit der neuen Struktur schaffen wir klare, moderne und praxisnahe Rahmenbedingungen für Vereine, die Kinder und Jugendliche im Segelsport fördern.
Gefördert werden Maßnahmen, die den Segelnachwuchs nachhaltig stärken, von Trainings und Kooperationen über Projekte bis hin zu qualifizierenden Angeboten für Trainer*innen.
Was ändert sich?
Die Förderrichtlinie bringt klarere Vorgaben, transparentere Abläufe und verbindliche Fristen mit sich. Damit wird es für Vereine einfacher, Förderungen zu planen und sauber zu beantragen.
Antragsvorlage & Unterlagen
Eine neue Antragsvorlage wird bereitgestellt.
Sie fasst alle geforderten Angaben übersichtlich zusammen und stellt sicher, dass Vereine keine Pflichtangaben übersehen.
So kann der Jugendausschuss Anträge schneller prüfen und Rückfragen werden reduziert.
Ein zusätzliches Merkblatt wird zunächst nicht veröffentlicht.
Wir prüfen nach den ersten eingegangenen Anträgen, ob wiederkehrende Fragen auftreten und ergänzen bei Bedarf ein kompaktes Merkblatt oder zusätzliche Hinweise.
Download der neuen Förderrichtlinie
Die neue Förderrichtlinie Jugendsegeln 2026 steht ab sofort auch als PDF‑Dokument online zur Verfügung.
Hinweis zum bisherigen Förderkonzept
Das bisherige Förderkonzept der Seglerjugend im SVSH gilt nur noch bis zum 31.03.2026. Anträge, die bis dahin eingehen, werden noch nach dem alten Konzept bearbeitet. Ab dem 01.04.2026 tritt die neue Förderrichtlinie Jugendsegeln 2026 in Kraft, die alle bisherigen Regelungen ersetzt und modernisierte, einheitliche Rahmenbedingungen für Fördermaßnahmen schafft.
Der Jugendausschuss hat beim Jugendseglertreffen 2013 sein neues Förderkonzept vorgestellt.
Es werden Trainings-, Ausbildungs- und Freizeitangebote in allen Bereichen des Segelsports für Kinder und Jugendliche gefördert.
Antrag auf Förderung
Merkblatt